Zuständige Stelle
Bundesstadt Bonn · Verkehrslenkung · Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn
Leistung „Erlaubnis für den Güterkraftverkehr“
Nordrhein-Westfalen · Regionaler Leitfaden
Der komplette Weg zur Gemeinschaftslizenz in Bonn – mit allen Unterlagen, Gebühren und Fristen auf dem Stand 2026. Und falls Ihnen die Fachkunde fehlt: Wir stellen Ihnen den Verkehrsleiter.
Ihre Anlaufstelle in Bonn
So erreichen Sie die richtige Stelle ohne Umwege – mit den wichtigsten Rahmendaten für Ihren Antrag.
Bundesstadt Bonn · Verkehrslenkung · Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn
Leistung „Erlaubnis für den Güterkraftverkehr“
Mo & Do: 8–16 Uhr · Di, Mi, Fr: 8–13 Uhr
Zusätzliche telefonische Servicezeit: Di & Mi, 13–16 Uhr
60 € je weitere Ausfertigung/Abschrift
Die Abschrift muss im jeweiligen Fahrzeug mitgeführt werden
Schritt für Schritt in Bonn
Gebührenrahmen der Erlaubnisbehörde: 120–700 €
Achtung Fristen: Behörden-Bescheinigungen dürfen am Entscheidungstag max. 3 Monate alt sein, der Eigenkapitalnachweis max. 12 Monate.
FAQ · EU-Lizenz in Bonn
Für grenzüberschreitende gewerbliche Transporte mit Fahrzeugen über 2,5 bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse: ja. Der Eigenkapitalnachweis ist dann reduziert (1.800 € für das erste, 900 € je weiteres Fahrzeug), und auf der Lizenz wird „≤ 3,5 t“ vermerkt.
Ja. Die Gemeinschaftslizenz deckt neben dem grenzüberschreitenden Verkehr in EU und EWR auch innerdeutsche Transporte und Kabotagefahrten ab. Eine separate nationale Erlaubnis brauchen Sie dann nicht.
Für Fahrerinnen und Fahrer aus Nicht-EU-Staaten beantragen Sie bei der zuständigen Stelle in Bonn eine Fahrerbescheinigung. Führerschein, Pass, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, Sozialversicherungsausweis und Arbeitsvertrag werden im Original und in Kopie benötigt.
Ja. Die fachliche Eignung kann ein externer Verkehrsleiter nachweisen, den Sie per Vertrag benennen. Verkehrsleiter24 stellt den Verkehrsleiter und begleitet Ihren Antrag bis zur Erteilung; aktuelle Preise finden Sie auf der Preise-Seite.
Für Streckenanteile außerhalb von EU/EWR benötigen Sie zusätzlich bilaterale oder CEMT-Genehmigungen über das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).
Persönlich erreichbar
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