max. 4
Unternehmen je Verkehrsleiter ist die gesetzliche Obergrenze, damit die reibungslose Betreuung der Transportunternehmen gewährleistet werden kann.
Verkehrsleitung
Ohne Verkehrsleiter gibt es keine EU-Lizenz. Hier erfahren Sie, was ein Verkehrsleiter macht, was das Gesetz verlangt und wie externe Verkehrsleitung mit Verkehrsleiter24 funktioniert.
Kurz erklärt
Der Verkehrsleiter ist die Person mit IHK-Fachkunde, die die Verkehrstätigkeiten Ihres Unternehmens tatsächlich und dauerhaft leitet – so verlangt es die EU-Verordnung 1071/2009. Er ist keine Formalie: Die Behörde prüft, ob die Leitung wirklich ausgeübt wird. Ein Verkehrsleiter kann fest im Unternehmen angestellt sein – oder als externer Verkehrsleiter per Vertrag benannt werden.
max. 4
Unternehmen je Verkehrsleiter ist die gesetzliche Obergrenze, damit die reibungslose Betreuung der Transportunternehmen gewährleistet werden kann.
50
Fahrzeuge maximal darf ein externer Verkehrsleiter insgesamt betreuen – wir achten darauf!
2,5 t
Auch leichte Nutzfahrzeuge brauchen seit Mai 2022 im grenzüberschreitenden Verkehr eine EU-Lizenz und einen Verkehrsleiter.
Die Aufgaben
Fahrerkarten und Tachographendaten werden regelmäßig ausgelesen, ausgewertet und Verstöße nachweisbar behandelt.
HU, SP, Führerscheinkontrollen und Wartung – Fristen werden früh erkannt, bevor ein Fahrzeug stehen bleibt.
Bei Prüfungen durch die Behörden liegt die Dokumentation bereit – Tätigkeitsnachweise, Maßnahmen und Entscheidungen sind mit einem Klick exportierbar und können den Behörden sofort vorgelegt werden.
Regelmäßige Unterweisungen zu Sozialvorschriften und Ladungssicherung – dokumentiert und jederzeit belegbar.
Beförderungsverträge, Versicherungsschutz und Lizenzen bleiben aktuell – nichts läuft unbemerkt aus.
Jede Prüfung und Entscheidung wird im Portal festgehalten – als belastbarer Nachweis der tatsächlichen und dauerhaften Leitung.
Zwei Wege
Option 1
Sie selbst oder ein fester Mitarbeiter macht die IHK-Fachkundeprüfung und übernimmt die Leitung.
Option 2 · Unser Modell
Wir vermitteln eine IHK-geprüfte Person aus unserem Netzwerk – diese wird bei der Behörde gemeldet.
FAQ zur Verkehrsleitung
Persönlich erreichbar
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