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verkehrsleiter24.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: August 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Verkehrsleiter24.de, Inhaber Serkan Kaya, Kelzenberger Weg 11, 50767 Köln (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der externen Verkehrsleitung und der Begleitung güterkraftverkehrsrechtlicher Genehmigungsverfahren.

(2) Das Angebot des Auftragnehmers richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern erfolgt nicht.

(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand der Verträge ist insbesondere die Benennung und Stellung eines externen Verkehrsleiters im Sinne des Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 sowie die damit verbundene tatsächliche und dauerhafte Leitung der Verkehrstätigkeiten des Auftraggebers, ferner die Unterstützung bei der Beantragung von Erlaubnissen und Gemeinschaftslizenzen nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG).

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag (insbesondere Geschäftsbesorgungs- bzw. Dienstleistungsvertrag) und dem zugrunde liegenden Angebot. Bei Widersprüchen gehen die Regelungen des Einzelvertrags diesen AGB vor.

(3) Der Auftragnehmer schuldet eine ordnungsgemäße Dienstleistung, nicht jedoch die Erteilung einer Erlaubnis oder Lizenz durch die Behörde; die Entscheidung hierüber obliegt allein der zuständigen Erlaubnisbehörde.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Anfrage. Der Vertrag kommt durch die Unterzeichnung des jeweiligen Einzelvertrags oder durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande.

(2) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Einzelvertrag. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Behördengebühren, Auslagen für Register- und Behördenauskünfte sowie sonstige Kosten Dritter sind in der Vergütung nicht enthalten und vom Auftraggeber unmittelbar zu tragen.

(3) Laufende Vergütungen sind monatlich im Voraus fällig, einmalige Vergütungen mit Rechnungsstellung. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zahlbar.

(4) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer nach vorheriger Ankündigung berechtigt, seine Leistungen bis zum Ausgleich der offenen Forderungen auszusetzen. Die gesetzlichen Melde- und Handlungspflichten des benannten Verkehrsleiters gegenüber der Behörde bleiben unberührt.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung. Dies betrifft insbesondere Angaben zu Fahrzeugen, Fahrpersonal, Lenk- und Ruhezeiten, Versicherungen und behördlichen Verfahren.

(2) Änderungen wesentlicher Umstände – insbesondere des Fuhrparks, des Fahrpersonals, des Betriebssitzes oder behördlicher Maßnahmen – hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.

(3) Der Auftraggeber bleibt für die Einhaltung der ihn treffenden gesetzlichen Pflichten als Unternehmer selbst verantwortlich; der Auftragnehmer unterstützt und überwacht im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs.

(4) Verletzt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten und wird die Leistungserbringung dadurch verzögert oder unmöglich, gehen die daraus entstehenden Folgen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

§ 6 Pflichten und Rechte des benannten Verkehrsleiters

(1) Der benannte Verkehrsleiter übt seine Tätigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben unabhängig und weisungsfrei in verkehrsleitungsbezogenen Fachfragen aus.

(2) Stellt der Verkehrsleiter schwerwiegende oder wiederholte Verstöße gegen einschlägige Vorschriften fest, ist er berechtigt und ggf. gesetzlich verpflichtet, auf deren Abstellung hinzuwirken; kommt der Auftraggeber dem nicht nach, kann dies zur außerordentlichen Kündigung und zur Rücknahme der Benennung gegenüber der Behörde führen.

§ 7 Laufzeit und Kündigung

(1) Laufzeit und ordentliche Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Abmahnung wiederholt gegen wesentliche gesetzliche Pflichten verstößt oder mit der Vergütung für zwei Abrechnungszeiträume in Verzug ist.

(3) Im Fall der Beendigung wird der Auftragnehmer die Rücknahme der Benennung des Verkehrsleiters gegenüber der zuständigen Behörde anzeigen. Auf die güterkraftverkehrsrechtlichen Folgen des Wegfalls des Verkehrsleiters (insbesondere für den Fortbestand der Erlaubnis bzw. Lizenz) wird hingewiesen.

§ 8 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für Entscheidungen von Behörden, insbesondere nicht für die Versagung, den Widerruf oder die Rücknahme von Erlaubnissen oder Lizenzen, sowie nicht für Bußgelder oder Sanktionen, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers oder auf dessen Verstößen gegen gesetzliche Pflichten beruhen.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 9 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln, auch über das Vertragsende hinaus.

(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers und der gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO und BDSG).

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Köln, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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